Fortbildungsveranstaltungen
„Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung“-Online
Montag, 16.12.2024, (Insolvenzrecht)
10:00 Uhr bis 15.30 Uhr (5 Stunden nach §15 FAO)
Referent: Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am Bundesgerichtshof a.D., Honorarprofessor an der
Universität Mannheim
Veranstaltungsort: ONLINE - ZOOM
Teilnehmerbetrag: 100,- €
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„Update Familienrecht 2024“ - ONLINE
Mittwoch, den 18.12.2024, (Familienrecht)
13:00 Uhr bis 18:30 Uhr (5 Stunden nach §15 FAO)
Referentin: Edith Kindermann, RAinuNin, Fachanwältin für Familienrecht
Veranstaltungsort: ONLINE – GoToWebinar
Teilnehmerbetrag: 100,- €
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Teilnahmeberechtigt an unseren Fortbildungsveranstaltungen sind ausschließlich Rechtsanwälte/ Rechtsanwältinnen, bremische Richter/innen sowie Referendare/ Referendarinnen und Assessoren/ Assessorinnen, die die Zulassung zur Anwaltschaft anstreben.
Teilnehmerbeitrag:
Der Teilnehmerbeitrag wird mit der Anmeldung fällig. Bitte überweisen Sie diesen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne besondere Aufforderung unter Angabe des Seminardatums und des Teilnehmernamens. Eine separate Rechnung wird nicht ausgestellt.
Bei mehrtägigen Seminaren sind Anmeldungen für einzelne Seminartage nicht möglich.
Anmeldung:
Anmeldungen nimmt die Anwaltszentrale Bremen per E-Mail entgegen:
Ein Rücktritt bei Präsenzveranstaltungen ist jederzeit, spätestens aber bis 3 Tage vor Seminarbeginn, möglich. Bis 15 Tage vor Seminarbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei, danach berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 24,00 Euro.
Für Online Seminare gilt das nicht.
Den für ein Webinar notwendigen Zugang erhalten Sie jeweils einen Tag vor der Fortbildung als Link per E-Mail.
Teilnahmebescheinigungen gelten als Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO und werden für unsere Seminare nur ausgestellt, wenn der Teilnehmerbeitrag vollständig bezahlt ist
und die Teilnehmerin/ der Teilnehmer bei Präsenzveranstaltungen während des gesamten Seminartages anwesend war und zu Beginn und Ende der Präsenzveranstaltung je eine Unterschrift auf der Anwesenheitsliste geleistet hat.
Gemäß §15 Abs 2 FAO werden Online Seminare wie Präsenzfortbildungen anerkannt, sofern die Teilnehmerin/ der Teilnehmer ihre Anwesenheit durch die Beantwortung aller Abfragen während der Online-Veranstaltung bestätigen.