Bremen

Strafverteidigernotdienst

Der Notdienst ist besetzt an den Wochentagen von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages, sowie Wochenenden von freitags 18.00 Uhr bis montags 8.00 Uhr, an Feiertagen von 18.00 Uhr des Vorabends bis 8.00 Uhr des folgenden Tages. Der Notdienst ist während dieser Zeit zu erreichen unter der Telefon-Nr. 0172 426 44 76.

Die Notdienstanwältinnen und -anwälte erteilen telefonischen Rechtsrat in Strafsachen und angrenzenden Rechtsgebieten oder suchen den Rechtsuchenden auf (z. B. bei Festnahmen oder Durchsuchungen). Ihre Tätigkeit erstreckt sich lediglich auf den Notfall. Der oder die Ratsuchende hat danach die Wahl, die Angelegenheit von der Notdienstanwältin/ dem Notdienstanwalt oder einem anderen Anwalt seines bzw. ihres Vertrauens fortführen zu lassen. Dazu bedarf es eines neuen Auftrages. Die Notdienstanwältin/ der Notdienstanwalt wird allerdings außerhalb des Notdienstes das Mandat nicht übernehmen, wenn in derselben Sache bereits ein anderer Anwalt/ eine andere Anwältin beauftragt ist.

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