Mitgliedschaft
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die beim Landgericht Bremen zugelassen sind, können Mitglied des Bremischen Anwaltsvereins werden.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 175,00 EURO. Unter Umständen kann für die Dauer von zwei Jahren (gerechnet ab Erstzulassung) Beitragsfreiheit für die Vereinsmitgliedschaft und die Anwaltszentrale gewährt werden. Die Teilnahme an der Anwaltszentrale ist freiwillig. Sie wird allen Mitgliedern empfohlen. Der Monatsbeitrag beläuft sich auf 15,00 EURO und ist in 2 Teilbeträgen von je 90,00 EURO jeweils zum 1. April und 1. Juli eines jeden Jahres fällig. Grundsätzlich besteht jedoch ohne Rücksicht auf Vereinsmitgliedschaft eine Beitragspflicht für alle Anwälte, die in Büros tätig sind, die ein Fach in der Anwaltszentrale unterhalten.
Bitte wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle unter Tel. (0421) 32 17 78
Das Formular für die schriftliche Beitrittserklärung zum Download: