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Rechtsberatung

Der Bremische Anwaltsverein bietet in den Amtsgerichten Bremen, Bremen-Blumenthal und Bremerhaven eine kostenlose anwaltliche Rechtsberatung an. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Beratungsmöglichkeit sind:

  • ein geringes Einkommen (Nettoeinkommen: Alleinstehende € 800,00, Lebenspartner
    € 350,00, jede weitere im Haushalt lebende Person ohne eigenes Einkommen € 200,00)
  • ein Wohnsitz im Lande Bremen,
  • keine vorangegangene anwaltliche Beratung in derselben Angelegenheit.

In Bremen:
Ostertorstraße 25-29, Amtsgerichtsgebäude, Zimmer 007, 28195 Bremen
Montags, mittwochs u. donnerstags 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr


Anmeldungen werden aufgenommen in der Reihenfolge des Eintreffens der Ratsuchenden von 15.30 Uhr bis längstens 17.00 Uhr.

In Bremen-Nord:
Amtsgericht Bremen-Blumenthal, Landrat-Christians-Straße 65a-69, Haus B,
Donnerstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

In Bremerhaven:
Im Justizzentrum Brookstr. 1, Bremerhaven
Mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Gebührenschlichtung

Der Bremische Anwaltsverein unterhält eine Schlichtungsstelle zur Prüfung von gebührenrechtlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Mandanten und ihren Anwältinnen und Anwälten.
Voraussetzung für eine Tätigkeit der Schlichtungsstelle ist, dass sowohl der Mandant als auch der Anwalt mit der Überprüfung einer beanstandeten Kostenrechnung einverstanden ist. Die Schlichtungsstelle befasst sich ausschließlich mit der Prüfung von Gebührenrechnungen von Anwälten. Sie befasst sich nicht mit sonstigen Rechtsfragen, wie etwa einer richtigen oder fehlerhaften Beratung oder auch Fragen einer Verjährung.
Das Ergebnis der Prüfung durch die Schlichtungsstelle ist für alle Beteiligten rechtlich nicht bindend.
Die Schlichtungsstelle ist kostenlos tätig.
Unsere Geschäftsstelle sendet Ihnen gerne ausführlichere Informationen über die Gebührenschlichtung zu. (Tel. (0421) 32 17 78, Fax (0421) 94 99 676).

Anwaltsnotdienst

Der Notdienst ist besetzt an Wochenenden von freitags 18.00 Uhr bis montags 8.00 Uhr, an Feiertagen von 18.00 Uhr des Vorabends bis 8.00 Uhr des folgenden Tages. Der Notdienst ist während dieser Zeit zu erreichen unter der Telefon-Nr. 0 172 426 44 76.
Die Notdienstanwältinnen und -anwälte erteilen telefonischen Rechtsrat in Straf- und Zivilsachen oder suchen den Rechtssuchenden auf (z. B. bei Festnahmen oder Durchsuchungen). Ihre Tätigkeit erstreckt sich lediglich auf den Notfall. Der oder die Ratsuchende hat danach die Wahl, die Angelegenheit von der Notdienstanwältin/ dem Notdienstanwalt oder einem anderen Anwalt seines bzw. ihres Vertrauens fortführen zu lassen. Dazu bedarf es eines neuen Auftrages. Die Notdienstanwältin/ der Notdienstanwalt wird allerdings außerhalb des Notdienstes das Mandat nicht übernehmen, wenn in derselben Sache bereits ein anderer Anwalt/ eine andere Anwältin beauftragt ist.

Anwaltssuche

Wir führen Fachgebietslisten für die Anwaltschaft im Lande Bremen. Auf telefonische Anforderung (0421 – 32 17 78) benennen wir Ihnen schriftlich (per Fax oder per Post) für das von Ihnen gewünschte Rechtsgebiet Anwältinnen und Anwälte.
Rund um die Uhr erhalten Sie diese Auskünfte bei der Deutschen Anwaltauskunft unter 0 1805 18 18 05 bzw. im Internet unter www.anwaltauskunft.de

Die nachfolgende Liste von Mitgliedern des Bremischen Anwaltsvereins erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Tagesaktualität. Es sind ausschließlich Mitglieder aufgeführt, die dies ausdrücklich gewünscht haben. Fachanwaltsbezeichnungen sowie Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte basieren auf Informationen durch das jeweilige Mitglied.

 Mitgliederliste des Bremischen Anwaltsvereins

Internet-Links

- Deutscher Anwaltverein

 - Deutsche Anwaltsauskunft

 - Marktplatz Recht

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