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Mitgliedschaft

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die beim Landgericht Bremen zugelassen sind, können Mitglied des Bremischen Anwaltsvereins werden.
Bitte wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle unter Tel. (0421) 32 17 78

Das Formular für die schriftliche Beitrittserklärung zum Download > Beitrittserklärung


Wir bieten unseren Mitgliedern die Möglichkeit, auf unserer Homepage genannt zu werden. Außer Name und Kommunikationsdaten können angegeben werden Fachanwaltsbezeichnungen sowie Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte. Bitte benutzen Sie für Ihre Meldung ausschließlich dieses Formular > Meldebogen


Der Bremische Anwaltsverein unterhält seit dem Jahre 1983 eine Liste über Tätigkeits- bzw. Interessenschwerpunkte.
In diese Liste können sich alle im Bereich des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen zugelassenen Rechts-
anwältinnen und Rechtsanwälte eintragen lassen > Liste über Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte

Arbeitsgemeinschaften des Bremischen Anwaltsvereins

Anmeldung notwendig !

An den Vortragsveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften können nur Mitgliedern des Bremischen Anwaltsvereins und Mitglieder anderer örtlicher Anwaltsvereine des DAV teilnehmen. Mitglieder anderer örtlicher Anwaltsvereine müssen ihre Teilnahme an Vortragsveranstaltungen der Geschäftsstelle des Bremischen Anwaltsvereins vorab per eMail (info@anwaltsverein-bremen.de) anzeigen.

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Anmeldung notwendig !

Veranstaltungstermine der Arbeitsgemeinschaften

An den Vortragsveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften können nur Mitgliedern des Bremischen Anwaltsvereins und Mitglieder anderer örtlicher Anwaltsvereine des DAV teilnehmen. Mitglieder anderer örtlicher Anwaltsvereine müssen ihre Teilnahme an Vortragsveranstaltungen der Geschäftsstelle des Bremischen Anwaltsvereins vorab per eMail (info@anwaltsverein-bremen.de) anzeigen.

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Fortbildungsveranstaltungen des Bremischen Anwaltsvereins

Anmeldung notwendig !

Teilnahmeberechtigt an unseren Fortbildungsveranstaltungen sind ausschließlich Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, bremische Richter/innen sowie Referendare/ Referendarinnen und Assessoren/ Assessorinnen, die die Zulassung zur Anwaltschaft anstreben.

Teilnehmerbeitrag:
Im Teilnehmerbeitrag sind enthalten die Kosten für die Pausengetränke und - bei ganztägigen Veranstaltungen - das gemeinsame Mittagessen. Der Teilnehmerbeitrag wird mit der Anmeldung fällig.
Bei mehrtägigen Seminaren sind Anmeldungen für einzelne Seminartage nicht möglich. Bitte überweisen Sie den Teilnehmerbeitrag ohne besondere Zahlungserinnerung so, dass er spätestens vierzehn Tage vor dem Seminar bei uns eingegangen ist, bei kurzfristiger Anmeldung unverzüglich im Anschluss an die Anmeldung.

Anmeldung:
Anmeldungen nimmt entgegen die Anwaltszentrale Bremen (ausschließlich telefonisch unter Tel.: 0421 32 17 78, Frau Schäfer).
Besondere Anmeldebestätigungen erhalten Sie nicht, den Teilnehmern geht ein bis zwei Wochen vor dem Seminar eine Teilnehmerliste zu.
Teilnahmebescheinigungen für unsere Seminare werden nur ausgestellt, wenn die Teilnehmerin/ der Teilnehmer während des gesamten Seminartages anwesend war und zu Beginn und Ende des Seminartages je eine Unterschrift auf der Anwesenheitsliste geleistet hat.

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