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Mitgliedschaft |
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Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die beim Landgericht Bremen zugelassen sind, können Mitglied des Bremischen Anwaltsvereins werden.
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Arbeitsgemeinschaften des Bremischen Anwaltsvereins |
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An den Vortragsveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften können nur Mitgliedern des Bremischen Anwaltsvereins und Mitglieder anderer örtlicher Anwaltsvereine des DAV teilnehmen. Mitglieder anderer örtlicher Anwaltsvereine müssen ihre Teilnahme an Vortragsveranstaltungen der Geschäftsstelle des Bremischen Anwaltsvereins vorab per eMail (info@anwaltsverein-bremen.de) anzeigen. |
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Veranstaltungstermine der Arbeitsgemeinschaften |
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An den Vortragsveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften können nur Mitgliedern des Bremischen Anwaltsvereins und Mitglieder anderer örtlicher Anwaltsvereine des DAV teilnehmen. Mitglieder anderer örtlicher Anwaltsvereine müssen ihre Teilnahme an Vortragsveranstaltungen der Geschäftsstelle des Bremischen Anwaltsvereins vorab per eMail (info@anwaltsverein-bremen.de) anzeigen. |
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Fortbildungsveranstaltungen des Bremischen Anwaltsvereins |
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Teilnahmeberechtigt an unseren Fortbildungsveranstaltungen sind ausschließlich Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, bremische Richter/innen sowie Referendare/ Referendarinnen und Assessoren/ Assessorinnen, die die Zulassung zur Anwaltschaft anstreben. |
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