Teilnahmeberechtigt an unseren Fortbildungsveranstaltungen sind ausschließlich Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, bremische Richter/innen sowie Referendare/ Referendarinnen und Assessoren/ Assessorinnen, die die Zulassung zur Anwaltschaft anstreben.
Teilnehmerbeitrag:
Im Teilnehmerbeitrag sind enthalten die Kosten für die Pausengetränke und - bei ganztägigen Veranstaltungen - das gemeinsame Mittagessen. Der Teilnehmerbeitrag wird mit der Anmeldung fällig.
Bei mehrtägigen Seminaren sind Anmeldungen für einzelne Seminartage nicht möglich. Bitte überweisen Sie den Teilnehmerbeitrag ohne besondere Zahlungserinnerung so, dass er spätestens vierzehn Tage vor dem Seminar bei uns eingegangen ist, bei kurzfristiger Anmeldung unverzüglich im Anschluss an die Anmeldung.
Anmeldung:
Anmeldungen nimmt entgegen die Anwaltszentrale Bremen (ausschließlich telefonisch unter Tel: (0421) 32 17 78).
Besondere Anmeldebestätigungen erhalten Sie nicht, den Teilnehmern geht ein bis zwei Wochen vor dem Seminar eine Teilnehmerliste zu.
Teilnahmebescheinigungen für unsere Seminare werden nur ausgestellt, wenn die Teilnehmerin/ der Teilnehmer während des gesamten Seminartages anwesend war und zu Beginn und Ende des Seminartages je eine Unterschrift auf der Anwesenheitsliste geleistet hat.


